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AGB

AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LAUFENDE KURSE / TANZKREISE
    1. Die Tanzschule Frieling verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Platz im gewünschten Kurs / Tanzkreis zu reservieren. Sollte die gewählte Veranstaltung besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierungs- und Honorarverpflichtungen, sofern nicht eine andere Veranstaltung als Ersatz gewählt wird.

    2. Die Anmeldung verpflichtet, ansonsten zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsleitung eine Gutschrift, anrechenbar auf gleichartige Kursbuchungen binnen Jahresfrist, erteilen.

    3. Das vereinbarte Honorar ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bis zum ersten Veranstaltungstermin fällig. Bei Mahnungen werden z.Zt. 5,00 Euro Mahngebühren in Rechnung gestellt. Bei Lastschriftretouren fallen z.Zt. Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an. Für jedes daraus resultierende Mahnschreiben fallen Gebühren in Höhe von EUR 15,00 an.

    4. Das Jahres-, Saison-, bzw. Zeitabschnittshonorar kann vollständig im Voraus oder in Teilzahlungsraten beglichen werden. Die jeweiligen Konditionen und Zahlungsmöglichkeiten sowie die Mindestanzahl der Unterrichtseinheiten pro Jahr, Saison, bzw. Zeitabschnitt für die jeweilige Veranstaltungsform, sind im jeweils gültigen aktuellen Programmheft ausgeschrieben. Während der gesetzlichen Schulferien / Ferientagen in Nordrhein-Westfalen, finden je nach Ausschreibung keine oder reduzierte Kurs- / Tanzkreisveranstaltungen statt. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist aus rechtlichen Gründen eine gesonderte Lastschriftgenehmigung (extra Abschnitt auf den Anmeldungsformularen) zu erteilen.

    5. Für unsere Mitgliedskarte erheben wir eine Kaution von 10,00 Euro pro Person. Die Karte ist nicht übertragbar. Bei Rückgabe der Karte nach Beendigung der Mitgliedschaft wird diese Kaution zurückgezahlt.

    6. Die Kündigung von laufenden Kursen / Tanzkreisen ist mit einer Frist von nur sechs Wochen zum Monatsende möglich und muss schriftlich erfolgen. Wurde die Frist beim Kündigen nicht eingehalten, gilt die Kündigung zum nächsten Termin. Sofern das Honorar nach Buchungslängen differenziert gestaffelt ist, wird bei vorzeitiger Kündigung die tatsächliche Buchungslänge zur Honorarbasis. Eine Nachbelastung ist möglich.

    7. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens fünf Tage vor der ersten Veranstaltung wird lediglich eine Abmeldegebühr von 15,00 Euro erhoben. Bei Neuanmeldung innerhalb eines Jahres wird diese angerechnet. Weitere Verwaltungshonorare entnehmen Sie bitte dem aktuellen Prospekt der Tanzschule.

    8. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume als auch des Lehrpersonals stehen der Tanzschule Frieling frei.

    9. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Tanzschule Frieling. Umseitige Daten werden elektronisch verarbeitet. Wir versichern Ihnen, dass wir die Daten nur für unsere Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.

    10. Die Tanzschule Frieling ist stets bemüht bei Einzelanmeldungen Tanzpartner zu akquirieren, so dass die Kurs- und Ballveranstaltungen möglichst paarig aufgehen. Dies ist jedoch keine Verpflichtung und entbindet bei Nichtgelingen nicht von der Honorarpflicht.

    11. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tanzschule haftet nur, soweit ihr grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

    12. Foto und Videoaufnahmen
      Mit meiner Unterschrift als TeilnehmerIn des Tanzkurses, erkläre ich mein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen zwecks möglicher Veröffentlichung, nach Datenschutz Grundverordnung DSGVO (z.B. öffentliche Berichterstattung, Werbung, soziale Medien).

       


      IHRE TANZSCHULE FRIELING